Informationen für Jugendliche und Eltern

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die Psychotherapie behandelt emotionale und psychische Störungen. Die bei Kindern und Jugendlichen auftretenden Störungen sind häufig auf unbewusste Ursachen zurückzuführen. Diese Symptome sind individuell sinnvolle – meistens unbewusste – Versuche des Kindes oder des Jugendlichen, auf eigene innere Konflikte aufmerksam zu machen.

Im geschützten Rahmen der tiefenpsychologisch fundierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, sollen diese unbewussten Konflikte bearbeitet werden. Dies gelingt durch ein zuverlässiges, stabiles Beziehungsangebot, das die Herstellung einer Vertrauensbeziehung ermöglicht. Das Kind oder der Jugendliche soll in den Behandlungsgesprächen die Möglichkeit erhalten, seine inneren Konflikte und Empfindungen wie Wut, Trauer, Zorn und Ängste, aber auch Anlehnungs- oder Autonomiewünsche zum Ausdruck zu bringen oder in Worte zu fassen.

Die psychotherapeutische Arbeit in meiner Praxis wird erweitert durch verschiedene Techniken aus der Spieltherapie, wie z. B. das Psychodrama oder das Rollenspiel. Dadurch soll den Kindern und den Jugendlichen ermöglicht werden, Konflikte und Erlebnisse aktiv darzustellen, die sie bisher passiv erlebt haben. Eine andere, verwandte Methode ist die CIPS (Conflict, Imagination, Painting and Bilateral Stimulation), ein integratives Verfahren für die Therapie von Traumata und anderen Symptomen wie Angststörungen oder depressiven Episoden.

Ziel der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist es zunächst, im Sinne einer emotionalen Entlastung zu wirken, um dann bisher unbewusste, der Entwicklungsstufe unangemessene Wünsche und Verarbeitungsformen zu thematisieren. So können sie schließlich in reife Ausdrucks- und Verhaltensweisen überführt werden.

Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie geht davon aus, dass unser Leben durch Lernvorgänge geprägt ist – durch gute und schlechte Erfahrungen. Unsere Verhaltensweisen werden hierdurch maßgeblich erlernt, verstärkt oder abgeschwächt. Auf diese Weise können sich durch belastende Erlebnisse auch psychische Beeinträchtigungen und Störungen entwickeln.

Die Verhaltenstherapie bietet die Möglichkeit, erlerntes ungünstiges Verhalten wieder zu „verlernen“, indem neue und hilfreiche Verhaltensweisen angeeignet werden. Diese erprobt und festigt man im geschützten Rahmen der Therapie.

Die häufigsten verhaltenstherapeutischen Interventionsmethoden und Techniken sind:

  • operante Verfahren (Arbeit mit Verstärkung)
  • Konfrontationsverfahren, hierbei setzt man sich unter Anleitung schrittweise den gefürchteten Auslösern bzw. Reizen aus,
  • Kognitive Verfahren, hierbei stehen innere, unbewusste Gedanken, Bewertungen und Interpretationen im Mittelpunkt
  • Methoden des Selbstmanagements (z.B. zur Stressbewältigung), der Selbstsicherheit sowie der Sozialen Kompetenz (z.B. durch Rollenspiele und Kommunikationstraining).

Vorrangige Ziele der Verhaltenstherapie sind das Wohlergehen des Kindes oder Jugendlichen, die Förderung seiner Entwicklung und Stärkung seiner Ressourcen und Selbsthilfemöglichkeiten. Daneben wollen wir Symptome verringern.

Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist bei folgenden psychischen Störungen indiziert:

  • Regulationsstörungen in der frühen Kindheit (Schreibabys, Fütterstörungen)
  • Ängste (bei Trennungsproblemen, soziale Ängste, Schul- und Leistungsängste, phobische Störungen)
  • Zwänge und Tic-Störungen
  • Autismus-Spektrumsstörungen
  • depressive Entwicklungen (sozialer Rückzug, Stimmungsschwankungen, Traurigkeit, Interessenslosigkeit)
  • traumatische Erlebnisse (sexuelle Übergriffe, Gewalterfahrungen, Unfälle)
  • psychosomatische Symptome (Bauchschmerzen, Kopfschmerzen)
  • Teilleistungsstörungen (Lese-Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche)
  • Essstörungen (Anorexia Nervosa, Bulimia Nervosa, Adipositas,…)
  • Aggressives und oppositionelles Verhalten (keine Regeleinhaltung, respektloses und freches Verhalten)
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Suizidales Verhalten
  • ADHS und ADS (motorische Unruhe, Konzentrationsprobleme und Impulsivität)
  • Einnässen und Einkoten (nach dem 5. Lebensjahr)
  • Dissoziales Verhalten (Weglaufen, Stehlen, Schule schwänzen und Lügen)

Die Praxis bietet keine psychotherapeutische Behandlung an bei:

  • Erwachsenen (ab 21 Jahren)
  • akut suizidgefährdeten Patientinnen und Patienten
  • Alkohol-, Drogen-, und Medikamentenabhängigkeit
  • akuten Psychosen

Behandlungsablauf

Eine psychotherapeutische Unterstützung kann jeder auch ohne eine Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt in Anspruch nehmen. Im Verlauf einer Behandlung ist eine Kooperation mit den medizinischen Kollegen jedoch immer sinnvoll. Ab dem 15. Lebensjahr ist die Beantragung einer Psychotherapie auch ohne die Einwilligung der Eltern/ Erziehungsberechtigten möglich.

Die Schweigepflicht spielt bei der Behandlung eine zentrale Rolle: Die Inhalte aus den Gesprächen mit den Kindern und Jugendlichen sind vertraulich und eine Weitergabe der Inhalte erfolgt nur mit Zustimmung. Dies gilt auch für die Weitergabe von Informationen an die Eltern.

Kontaktaufnahme

In der Regel erfolgt der Erstkontakt per Telefon. Die Symptomatik wird kurz geschildert und erste Daten werden erfasst. Möglichst zeitnah bieten wir einen Termin für eine Sprechstunde an.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist die Voraussetzung für die Aufnahme einer Psychotherapeutischen Behandlung. Wenn es um eine Behandlung in meiner Praxis geht, dient die Sprechstunde zunächst dazu, sich persönlich kennenzulernen. Wünschenswert ist, dass Kinder und Jugendliche diesen Termin gemeinsam mit ihren Eltern bzw. mit wichtigen Bezugspersonen wahrnehmen. Eine vertrauensvolle Beziehung ist die Basis für eine erfolgreiche Behandlung. Daher ist es wichtig, dass sich das Kind bzw. der Jugendliche und auch die Eltern eine Zusammenarbeit mit der Psychotherapeutin vorstellen können. Sie können ich einer Sprechstunde auch bei jedem anderen Psychotherapeuten auf die Warteliste setzen lassen.

Probatorische Phase

Die dann folgenden sogenannten probatorischen Sitzungen dienen der diagnostischen Einschätzung. Therapeutischer Gespräche und diagnostische Testverfahren (siehe dazu auch: Weitere Leistungen / Diagnostik) dienen dazu, einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen. Dieser ist auf die Symptome des Kindes / des Jugendlichen abgestimmt ist. Nach der Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger (siehe dazu auch Kostenübernahme) werden die Therapietermine vereinbart.

Behandlungsphase

Je nach Indikation kann die Psychotherapie im Einzel- oder Gruppensetting durchgeführt werden.

In der Behandlungsphase gilt es, die in der probatorischen Phase vereinbarten Ziele zu erreichen, wobei ein stetiger Abgleich und eine fortlaufende Überprüfung erforderlich ist. Die Eltern erhalten im Rahmen der Bezugspersonengespräche begleitende Unterstützung.

Abschlussphase

In der letzten Phase der Therapie geht es in erster Linie um die Ablösung von der Therapeutin. Je nach Störungsbild kommt allerdings auch der Rückfallprophylaxe sowie der Hilfe zur Selbsthilfe und der Psychoeducation eine besondere Bedeutung zu.

Videosprechstunde

Bei entsprechender Indikation können Videosprechstunden und Videotherapietermine stattfinden. Bitte sprechen Sie mich im Bedarfsfall an, dann werden wir prüfen, ob eine Videosprechstunde sinnvoll ist.

Diese Videotermine finden über einen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierten Anbieter statt. Somit ist gewährleistet, dass die aktuellen Datenschutzkriterien erfüllt werden.

Im Vorfeld erfolgt eine telefonische oder schriftliche Aufklärung. Diese Termine können regulär über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Auch manchen private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Videosprechstunde.

Bitte klären Sie dies zunächst mit der Krankenversicherung.

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (Probatorische Sitzungen) werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Bei begründeter Diagnose und Indikation für eine Psychotherapie muss man die Kostenübernahme durch die Krankenkassebeantragen. Im Regelfall wird dieser Antrag bewilligt. Bei einzelnen Krankassen gibt es zudem die Möglichkeit der Abrechnung über einen Facharztvertrag.

Privat Versicherte

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen für eine ambulante Psychotherapie ist meist problemlos möglich. Bitte klären Sie im Vorfeld mit ihrer Krankenversicherung, welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt werden. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Bei Selbstzahlern richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Ausfallhonorar

Wir bereiten uns auf die gemeinsamen Termine vor und nehmen uns sehr gerne die notwendige Zeit für unsere Patienten. Jede einzelne Therapiestunde wird terminiert und Ausfälle können nicht durch andere Patienten ersetzt werden. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Termine mit einem Ausfallhonorar berechne, falls nicht 48 Stunden vorher abgesagt wird.

© Bianca Schulze - Praxis für Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen